

Beitragsordnung
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Diese Beitragsordnung regelt die Pflichten der Mitglieder zur Zahlung von Beiträgen an den Verein. Ehrenmitglieder sind von der Bezahlung des Mitgliedbeitrags befreit.
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Mitgliedsbeiträge – siehe nachfolgend –
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Der Einzug des Mitgliedsbeitrages und des jährlich fälligen Abteilungsbeitrages erfolgt durch das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren zum 1. April jeden Jahres. Fällt der Fälligkeitstag auf ein(en) Wochenende/Feiertag, so verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den ersten darauf folgenden Bankarbeitstag.
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Mitglieder, die an diesem Lastschriftverfahren nicht teilnehmen, erhalten zum 1. April des Jahres eine Beitragsrechnung zugesandt. Für diesen Aufwand wird eine Gebühr von € 5,- in Rechnung gestellt.
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Bei einem Vereinseintritt vor dem 01. Juli wird der volle, ab dem 1. Juli der halbe Jahresbeitrag berechnet. Der Eintritt ab dem 1. Dezember ist für das laufende Jahr beitragsfrei.
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Der Vereinsaustritt ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich. Er muss schriftlich über die Geschäftsstelle erklärt werden.
Jahresbeiträge
- Kinder/Jugendliche (€ 5,-)
- Erwachsene (€ 10,-)
- Familie (€ 20,-)
- Firma, Verein, Verband, etc. (€ 30,- )