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Beitragsordnung

  1. Diese Beitragsordnung regelt die Pflichten der Mitglieder zur Zahlung von Beiträgen an den Verein. Ehrenmitglieder sind von der Bezahlung des Mitgliedbeitrags befreit.

  2. Mitgliedsbeiträge – siehe nachfolgend –

  3. Der Einzug des Mitgliedsbeitrages und des jährlich fälligen Abteilungsbeitrages erfolgt durch das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren zum 1. April jeden Jahres. Fällt der Fälligkeitstag auf ein(en) Wochenende/Feiertag, so verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den ersten darauf folgenden Bankarbeitstag.

  4. Mitglieder, die an diesem Lastschriftverfahren nicht teilnehmen, erhalten zum 1. April des Jahres eine Beitragsrechnung zugesandt. Für diesen Aufwand wird eine Gebühr von € 5,- in Rechnung gestellt.

  5. Bei einem Vereinseintritt vor dem 01. Juli wird der volle, ab dem 1. Juli der halbe Jahresbeitrag berechnet. Der Eintritt ab dem 1. Dezember ist für das laufende Jahr beitragsfrei.

  6. Der Vereinsaustritt ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich. Er muss schriftlich über die Geschäftsstelle erklärt werden.

Jahresbeiträge

- Kinder/Jugendliche (€ 5,-)

- Erwachsene (€ 10,-)

- Familie (€ 20,-)

- Firma, Verein, Verband, etc. (€ 30,- )

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